Mediation

In mehr als 20jähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin gab ich immer dem außergerichtlichen Konfliktmanagement und der Mediation den Vorzug.  

Ein Konflikt kann nur dann dauerhaft beendet, ein Streit beigelegt werden, wenn die Konfliktparteien gemeinsam und eigenverantwortlich eine tragfähige Lösung erarbeitet haben. Wichtigste Grundidee ist dabei die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien zu stärken.

Der Mediator ist verantwortlich für die Einhaltung des strukturierten freiwilligen Mediationsverfahrens, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist und mit der Unterstützung des Mediators zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der Mediator trifft keine Entscheidungen, formuliert keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung. Dies bedeutet, dass ohne die Zustimmung der Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird.

 

Das Ziel der Mediation ist die Lösung eines Konfliktes – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Teilnehmer.

 

Die Methode der Mediation ist eine Synthese zahlreicher Elemente diverser Disziplinen. In methodischer Hinsicht sind es insbesondere Elemente aus den Fachgebieten Problemlösen, Kommunikation (Systemtheorie) und Themenzentrierte Interaktion. Ein zentrales Anliegen jeder Mediation ist es, die Konfliktparteien wieder in ein Gespräch zu bringen.